§ 29 AuslBG; § 14e AuslBG; § 7 Abs 8 AuslBG
In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der OGH mit Fragen zu befassen betreffend ein ausländischer Arbeitnehmer, dessen Arbeitserlaubnis abgelaufen und Beschäftigungsbewilligung weggefallen war. Fragen stellten sich im Hinblick auf einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung sowie auf Abfertigung.