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Das Sozialversicherungsverhältnis der Schilehrer-Gesellschafter von Schischulen - Entgegen der Rechtsansicht der TGKK ist die Führung von Schischulen in der Rechtsform einer (Personen-)Gesellschaft mit allen daraus resultierenden Konsequenzen zulässig

SozialversicherungsrechtAufsatzProf. Werner Sedlacek, StBASoK 2010, 179 - 188 Heft 5 v. 1.5.2010

§ 2 Abs 1 Z 4 ASVG; § 4 Abs 2 ASVG; Tiroler Schischulgesetz (TSG); §§ 22 f EStG; § 2 Abs 1 Z 2 und 4 GSVG

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