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Entgeltschutz bei Betriebsübergang mit veränderter kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit - Bei bisher kollektivvertraglicher Entlohnung ist das Entgelt an die neue kollektivvertragliche Arbeitszeit anzupassen

ArbeitsrechtAufsatzMag. Bernhard Geiger, Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungskanzleiASoK 2010, 89 - 92 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Geiger befasst sich in seinem Beitrag mit kollektivvertragsrechtlichen Fragen iZm Betriebsübergängen. Ist eine Anpassung des Entgelts erforderlich, wenn der bisherige Kollektivvertrag eine andere wöchentliche Normalarbeitszeit vorsieht als der Erwerberkollektivvertrag? Ist es dabei von Bedeutung, ob die übernommenen Arbeitnehmer bisher kollektivvertraglich oder überkollektivvertraglich entlohnt wurden? Geiger beleuchtet den Entgeltschutz bei überkollektivvertraglicher und bei kollektivvertraglicher Entlohnung, führt die bisherigen Lehrmeinungen zu der Frage an, inwieweit zwischen Entgelt und der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit ein Zusammenhang besteht und erarbeitet dazu einen eigenen Lösungsansatz. Außerdem zeigt der Verfasser auf, welche Möglichkeiten der Erwerber (der neue Dienstgeber) im Hinblick auf die Anpassung des Entgelts einerseits bei kollektivvertraglicher andererseits bei überkollektivvertraglicher Entlohnung hat.

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