§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Arbeitgeber dahingehend verpflichtet sein kann, einen Arbeitnehmer infolge des Wegfalls seines Arbeitplatzes innerhalb des Konzerns weiterzubeschäftigen. Das Höchstgericht äußerte sich ua dahingehend, ob eine konzernweite soziale Gestaltungspflicht des Arbeitgebers generell angenommen werden kann.