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Formulierung eines Dienstzeugnisses

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, WU WienASoK 2009, 353 - 354 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 39 AngG; § 1163 Abs 1 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung geht es im Wesentlichen um die Formulierung von Dienstzeugnissen: Die Formulierung "zur vollen Zufriedenheit" ist nicht zweifelsfrei als günstig für den Arbeitnehmer auszulegen, da besonders bei Dienstzeugnissen die Verwendung von Superlativen eine große Rolle spielt.

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