§ 27 Z 1 AngG; § 870 ABGB
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend ein Arbeitnehmer zu befassen, der eine Auflösungsvereinbarung hinsichtlich seines Dienstverhältnisses unter dem Eindruck der Androhung der Entlassung seitens seines Arbeitgebers geschlossen hatte. Zu klären war ua, inwieweit dabei auf den Arbeitnehmer ein ungerechtfertigter Druck ausgeübt wurde.