§ 8b BAG
Der OGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, wie Auszubildende iR der integrativen Berufsausbildung zu entlohnen sind unter Bezugnahme auf die Novellierung des § 8b Abs 2 BAG im Hinblick auf den Ersatz der Vorlehre durch die integrative Berufsausbildung.