Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag beinhaltet einen Aktenvermerk über die Sozialpartnerbesprechung MVB vom Februar 2009 zu der Frage, inwieweit Nettobeihilfen gem dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz bei einem Entfall des Dienstnehmeranteils zur Arbeitslosenversicherung dem Dienstgeber zugute kommen.
Rechtsgrundlagen: § 2a AMPFG