§ 2 Abs 5 EFZG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend der Entgeltanspruch bei einem Arbeitsunfall zu befassen. Die zwischenzeitige Aufnahme der Arbeit als Voraussetzung für die Gewährung eines neuerlichen Entgeltfortzahlungsanspruchs im neuen Arbeitsjahr bei wiederholter Arbeitsverhinderung bildete hierbei die Kernfrage.