Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Ausdehnung des zeitlichen Geltungsraumes der Übergangsregelungen im AuslBG betreffend die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien.
Rechtsgrundlagen: § 32a Abs 10 AuslBG