§ 210 ASVG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen betreffend die Zulässigkeit der Bildung einer Gesamtrente nach der Bestimmung der § 210 ASVG bei dem Vorliegen von Versicherungsfällen nach dem ASVG und BSVG.
OGH 10.6.2008, 10 ObS 67/08p