Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag beinhaltet einen Aktenvermerk über die Sozialpartnerbesprechung MVB vom Oktober 2008 betreffend die Frage, ob die GKK im Fall eines Werkvertragsunternehmers, der im GSVG versichert ist und im nachhinein als Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG eingestuft wird, die entrichteten Beiträge im GSVG anzurechnen hat.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG; § 69 ASVG; § 41 GSVG