Zusammenfassung: In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob das Heranziehen von Horoskopen in Einstellungsgesprächen durch den Arbeitgeber eine diskriminierende oder gar rechtlich bedenkliche Vorgangsweise darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG; § 27 Z 1 AngG; § 82 lit a GewO