Zusammenfassung: In ihrem Beitrag erörtern Dr. Neumann und Dr. Rosenmayr die Stellungnahme des BMG zu 3 Fragen, die für Dienstgeber im Gastronomiebereich betreffend der Anspruch von werdenden Müttern auf verlängertes Wochengeld von Bedeutung sind. Das BMG äußerte sich zum Eintritt des Versicherungsfalls der Mutterschaft, zu der vom Dienstgeber an den Krankenversicherungsträger abzugebenden Bestätigung bzgl des Eintritts des Beschäftigungsverbots gem § 13a Abs 5 Tabakgesetz, sowie zur Frage, ab wann für Schwangere in Betrieben, die die Übergangsregelungen des § 18 Tabakgesetz beansprucht haben, ein Anspruch auf verlängertes Wochengeld besteht.