§ 7 GlBG; § 15 Abs 1 GlBG
Der OGH befaßte sich mit dem Umfang einer Belästigung iSd § 7 GlBG. Insbesondere ging er der Frage nach, wann Witze oder entsprechendes herabwürdigendes Verhalten als geschlechtsbezogen zu qualifizieren ist.
OGH 2.9.2008, 8 ObA 59/08x