Zusammenfassung: In seinem Beitrag befasst sich Dr. Rauch mit der seit Juli 2008 geltenden neuen Regelung betreffend die außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen durch den Lehrberechtigten und zeigt dabei auf, welche Folgen diese auf die Dauer der Kündigungsentschädigung hat. Der Autor erläutert zunächst das Wesen der Kündigungsentschädigung, geht dann auf die Kündigung und vorzeitige Lösung aus wichtigem Grund ein, um sich in der Folge der neuen Auflösung eines Lehrverhältnisses nach § 15a BAG im Detail zu widmen. Abschließend erläutert er die Auswirkungen, die die neue außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen auf den Schadenersatzanspruch nach § 1162b ABGB in der Praxis hat.