Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine von der österreichischen Bundesregierung Ende 2008 erlassene VO, die einen neuen Aufwandersatz für gesetzliche Interessensvertretungen und freiwillige Berufsvereinigungen vorsieht in Angelegenheiten des Arbeitsrechts vorsieht.
Rechtsgrundlagen: VO 17.12.2008, BGBl II 475/2008 (Aufwandersatzverordnung)