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Aufwandersatzverordnung 2009 erlassen

ArbeitsrechtASoK 2009, 16 Heft 1 v. 1.1.2009

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine von der österreichischen Bundesregierung Ende 2008 erlassene VO, die einen neuen Aufwandersatz für gesetzliche Interessensvertretungen und freiwillige Berufsvereinigungen vorsieht in Angelegenheiten des Arbeitsrechts vorsieht.

Rechtsgrundlagen: VO 17.12.2008, BGBl II 475/2008 (Aufwandersatzverordnung)

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