§ 333 Abs 4 ASVG; § 10 f ASchG
In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der OGH mit Fragen zur Einschränkung der Schadenersatzpflicht des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer bei Arbeitsunfällen zu befassen, wobei ua zu klären war, inwieweit Sicherheitsvertrauenspersonen die Stellung eines Aufsehers im Betrieb zuzumessen war.