Zusammenfassung: Stärker stellt in seinem Beitrag Überlegungen an im Hinblick auf die zukünftige Anwendung eines einzigen Krankenanstaltengesetzes anstatt der derzeit 10 in Österreich geltenden Krankenanstaltengesetze und die Anwendung von einheitlichen Dienstrechten für alle Beamten und Vertragsbediensteten anstelle der zurzeit vorhandenen Vielzahl an unterschiedlichen Dienstrechten.