Der VfGH stellte in diesem Erkenntnis klar, ob die derzeit geltenden Regelungen betreffend die Nebengebühren für Bundesbeamte mit der Verfassung zu vereinen sind. Ist seitens des Gesetzgebers eine Neuregelung in diesem Zusammenhang erforderlich?
VfGH 29.9.2009, G 80/09, V 22/09