Art 3 Abs 1 lit c der RL 76/207/EWG idF der RL 2002/73/EG
Der OGH legt in dieser Entscheidung dem EuGH mehrere Fragen vor, die klären sollen, inwieweit eine geschlechterbezogene Diskriminierung vorliegt durch das an dem für Männer und Frauen unterschiedlichen gesetzlichen Pensionsalter anknüpfenden österreichischen Beendigungsrecht.