Zusammenfassung: Ausgehend von einem konkreten Anlassfall widmet sich Rauch in seinem Beitrag der Frage, ob sich im Falle eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses bei einem bestehenden Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung infolge der Abrundung für die Verlängerung der Pflichtversicherung über den Zeitpunkt des Endes des Arbeitsverhältnisses hinaus eine Vollversicherungspflicht für den letzten Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses ergeben kann. Dazu führt er die vertretene Rechtsauffassung der mit dem Anlassfall befassten Instanzen (Tiroler Gebietskrankenkasse, Amt der Tiroler Landesregierung, Sozialministerium) an.