Der Beitrag führt eine Entscheidung des VwGH aus dem Juni 2009 an, in dem sich das Höchstgericht mit der Frage zu befassen hatte, welche Wirkungen Erklärungen sog. neuer Selbständiger haben, wonach sie die Versicherungsgrenze unter bzw- überschritten hätten.
VwGH 30.6.2009, 2009/08/0007