MSchG-Kündigungsschutz ist vertraglich nicht verlängerbar - Es besteht bloß die Möglichkeit, während vertraglicher Karenzierungen einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren
ArbeitsrechtAufsatzDoz. (FH) Dr. Lukas Stärker, stv Direktor der Österreichischen ÄrztekammerASoK 2009, 364 - 368 Heft 10 v. 1.10.2009