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MSchG-Kündigungsschutz ist vertraglich nicht verlängerbar - Es besteht bloß die Möglichkeit, während vertraglicher Karenzierungen einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren

ArbeitsrechtAufsatzDoz. (FH) Dr. Lukas Stärker, stv Direktor der Österreichischen ÄrztekammerASoK 2009, 364 - 368 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 10 MSchG; § 12 MSchG; §§ 15 ff MSchG

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