Zusammenfassung: Shubshizky befasst sich in diesem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS vom Jänner 2009. Der Senat hatte sich darin mit Fragen betreffend die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit eines Arbeitnehmers zu befassen, der unter Beibehaltung seines Wohnsitzes im Inland zu dem im Ausland ansässigen Tochterunternehmen einer inländischen Gesellschaft entsendet wurde und im Umfang von 30% seiner Arbeitskraft für dieses tätig war. Der UFS hatte ua zu klären, welchem Staat das Besteuerungsrecht an den von ihm bezogenen Einkünften zusteht. Shubshizky nimmt dazu kurz persönlich Stellung.