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Haftung des Dienstgebers für nachteilige Auskünfte über einen ausgeschiedenen Dienstnehmer

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-Weinmeier, WU Wien (Bearb)ASoK 2008, 357 - 360 Heft 9 v. 1.9.2008

§ 18 AngG; § 39 AngG; § 1157 ABGB; § 1163 ABGB

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Dienstgeber bei nachteiliger informeller Auskunft über einen ehemaligen Arbeitnehmer zur Haftung herangezogen werden kann.

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