Der VfGH hatte zu entscheiden, ob die Nichtzulassung eines österreichischen Staatsbürgers mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften und Zulassung als " Abogado" in Spanien zur Eignungsprüfung nach dem Europäischen Rechtsanwaltsgesetz verfassungswidrig war.
VfGH 13.3.2008, B 1098/06