Zusammenfassung: Vor kurzem hat das BMWA den Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden soll, zur Begutachtung ausgesandt. Die Autorinnen erörtern zunächst in ihrem Beitrag die Ausgangssituation um dann die geplanten Änderungen näher zu erläutern. Schwerpunkte liegen bei den Änderungen ua bei der Erweiterung des Geltungsbereichs des KA-AZG auf stationäre Pflegestationen in Pflege- und Seniorenheimen und bei den Maßnahmen gegen Verletzungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitrechts.