Zusammenfassung: Der Autor gibt eine umfassende Darstellung der Kostentragungsregeln im sozialgerichtlichen Verfahren. Er beschreibt zu diesem Zweck zunächst die rechtspolitischen Erwägungen für die Regelung des § 77 ASGG und geht sodann auf den materiellen Regelungstatbestand ein. Welche Kosten hat der Sozialversicherungsträger zu tragen? In welchen Fällen des Prozessausgangs kommt der Sozialversicherungsträger zum Handkuss, in welchen Fällen kann dem Versicherten Kostenersatz auferlegt werden? Es werde die Bestimmungen bzgl der einzelnen Kosten dargelegt und auf die Grundsätze des Kostenersatzes nach Billigkeit eingegangen.