§ 101 ArbVG; § 6 AngG
Der OGH hatte zu entscheiden, inwieweit eine Versetzung eines unkündbaren Dienstnehmers zulässig ist, und woraus sich die Zu- bzw. Unzulässigkeit ergibt. Hängt ihre Unzulässigkeit vom Arbeitsvertrag ab, oder davon, ob die Versetzung verschlechternd iSv § 101 ArbVG ist?