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OGH 8 ObA 49/07z

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2008/2ASoK 2008, 69 - 80 Heft 2 v. 1.2.2008

In der genannten Entscheidung bestätigt der OGH einerseits seine bisherige Jdikatur, wonach grundsätzlich zwingende arbeitsrechtliche Regelungen dem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerpositionen entgegenstünden, andererseits wies er Revision und Rekurs des Arbeitsgebers, mit welchem Teilurteil undAufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes bekämpft wurden ab. Er billigte somit die Entscheidung des Berufungsgerichtes, das dem Arbeitgeber beim gegebenen Sachverhalt auf nachträgliche Anpassung des laufenden Entgeltes zusprach.

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