§ 15 Abs 3 BAG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine Entlassung, die gegenüber einem Lehrling ausgesprochen wurde, gerechtfertigt war. Dem Lehrling unterliefen durch Unachtsamkeit teilweise gravierende Fehler und wurde ermahnt. Fraglich war im gegenständlichen Fall, ob die Ermahnungen dem Gesetz entsprechend ausgesprochen worden waren.