§ 3 AVRAG; § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH nimmt zur Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung Stellung und erläutert, dass auch der Wechsel der gesamten Gesellschafter einer Gesellschaft keinen Betriebsübergang begründet, da dieser einen Wechsel des Betriebsinhabers voraussetzt.