§ 3a Abs 1 IESG
Eine Arbeitnehmerin, die dem Beschäftigungsverbot des MSchG unterliegt, ist wie jeder Arbeitnehmer auch zur Einklagung offener Entgeltforderungen gegen den Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten legitimiert.
OGH 18.4.2007, 8 ObS 13/06d; OGH 18.4.2007, 8 ObS 5/07d