§ 176 Abs 1 Z 6 ASVG; § 4 ASVG
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des OGH hinsichtlich der Frage, ob die Ausästung einer Hochspannungsleitung, die durch den Eigentümer des Grundstücks selbst vorgenommen wird, als betriebliche Tätigkeit gem. § 176 Abs 1 Z 6 ASVG zu qualifizieren ist.