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Übersicht über die Judikatur der Arbeits- und Sozialgerichte - Ausästung einer Stromleitung durch den Grundstückseigentümer ist keine betriebliche Tätigkeit i. S. d. § 176 Abs. 1 Z 6 ASVG

Aus der akuellen RechtsprechungSozialversicherungsrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2008, 444 Heft 11 v. 1.10.2008

§ 176 Abs 1 Z 6 ASVG; § 4 ASVG

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des OGH hinsichtlich der Frage, ob die Ausästung einer Hochspannungsleitung, die durch den Eigentümer des Grundstücks selbst vorgenommen wird, als betriebliche Tätigkeit gem. § 176 Abs 1 Z 6 ASVG zu qualifizieren ist.

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