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Familienbeihilfe: Ab 2008 13-mal pro Jahr (§ 8, 55 Abs 12 FLAG)

Praxis News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in KurzformSteuerrechtWolfgang Höfle, Kammer der WirtschaftstreuhänderASoK 2008, 434 Heft 11 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, dass die Familienbeihilfe bereits für 2008 13-mal pro Jahr ausbezahlt wird, da der der Bundesrat den Beschluss zu einer Verdoppelung der Familienbeihilfe für September 2008 fasste.

Rechtsgrundlagen: § 8 FLAG; § 55 Abs 12 FLAG; § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG

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