§ 3 Abs 1 BauKG; § 1169 ABGB; § 332 Abs 5 ASVG
Der OGH hatte sich mit der Haftung des Bauherrn bzw des Baustellenkoordinators zu befassen. Wer trägt die Haftung, wenn kein Baustellenkoordinator bestellt wurde? Haftet der Bauherr wenn er einen Baustellenkoordinator bestellt hat?