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Anwartschaften aus einer Lebensversicherung und einvernehmliche Auflösung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 364 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Festlegung einer Widerrufsklausel in einer Betriebspensionszusage eine Verletzung der guten Sitten bedingt.

Rechtsgrundlagen: § 13 BPG; § 14 BPG

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