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Die Schnupperlehre

ArbeitsrechtAufsatzDr. Hans TrattnerASoK 2007, 326 - 328 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Der Autor weist auf die fehlenden Rechtsgrundlagen für eine " Schnupperlehre" hin und betont die gebotene Differenzierung zwischen berufspraktischen Tagen, einer privaten Schnupperlehre und einer individuellen Berufsorientierung. Erwägungen zur zeitlichen Dauer einer Schnupperlehre runden den Beitrag ab.

Rechtsgrundlagen: § 13a SchuG; § 1310 ABGB

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