Art XI Z 5 KV für das Güterbeförderungsgewerbe
Der OGH bestätigt die Zulässigkeit des Verfalls von Diäten im Anwendungsbereich des Kollektivvertrags für das Güterbeförderungsgewerbe.
OGH 11.08.2005, 9 ObA 85/06z
Art XI Z 5 KV für das Güterbeförderungsgewerbe
Der OGH bestätigt die Zulässigkeit des Verfalls von Diäten im Anwendungsbereich des Kollektivvertrags für das Güterbeförderungsgewerbe.
OGH 11.08.2005, 9 ObA 85/06z