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Verwaltungsrat mit den Kompetenzen eines Aufsichtsrates einer GmbH - § 110 ArbVG anwendbar

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 40 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 110 ArbVG

sofern der Verwaltungsrat einer GmBH Kompetenzen eines Aufsichtsrats besitzt, sind auch die Regelungen bezüglich der Arbeitnehmervertretung und -mitbestimmung zu berücksichtigen.

OGH 27.09.2006, 9 ObA 130/05s

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