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Kollektivvertragliche Ruhestandsversetzung bei Erreichen der Altersgrenze verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 482 - 486 Heft 12 v. 1.12.2007

RL 2000/78/EG ; Art 1 RL 2000/78/EG ; Art 2 RL 2000/78/EG ; Art 3 RL 2000/78/EG ; Art 6 RL 2000/78/EG ; Art 16 RL 2000/78/EG ; § 17 Abs 1 Z 6 GlBG; § 20 GlBG

Die spanische Bestimmung, die eine Zwangsversetzung in den Ruhestand infolge der Erreichung der Altersgrenze von 65 Jahren normiert, begründet keine unzulässige Altersdiskriminierung.

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