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Kein Schriftformgebot für vorzeitige Auflösung im Geltungsbereich des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe

ArbeitsrechtAufsatzDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 402 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 82 GewO

Diese Entscheidung beschäftigt sich mit der Auslegung von Art. IX Punkt 2 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vertragsparteien das Schriftformgebot nur für die Kündigungserklärung normieren wollten.

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