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Glosse - OGH 16.12.2005, 9 ObA 144/05z

RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-Weinmeier (Glosse)ASoK 2006, 157 - 160 Heft 4 v. 1.4.2006

§3 4 Abs 1 UrlG; § 9 UrlG aF; § 10 UrlG

Außer im Fall von Treuepflichtverletzungen oder bei Rechtsmissbrauch ist der Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu konsumieren; der Arbeitgeber besitzt also keine einseitige Gestaltungsbefugnis.

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