§ 1 Abs 2 Z 1 AVRAG; Art 1 Abs 1 lit c RL 2001/23/EG ; Art 3 Abs 1 RL 2001/23/EG
Der EuGH prüft, ob durch die Gründung von zwei gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch einen Sozialhilfeverband auch ein Übergang der Arbeitsverträge stattfand.