Zusammenfassung: Die Ausgleichstaxe für behinderte Personen wurde mit 206 pro Monat festgelegt.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 BEinstG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Ausgleichstaxe für behinderte Personen wurde mit 206 pro Monat festgelegt.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 BEinstG
Schlagwörter: