§ 4 Abs 1 BPGG
Pflegegeld kann auch für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate zugesprochen werden.
OGH 06.09.2005, 10 ObS 61/05a
§ 4 Abs 1 BPGG
Pflegegeld kann auch für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate zugesprochen werden.
OGH 06.09.2005, 10 ObS 61/05a