KollV für Arbeiter im Gastgewerbe; KollV für Arbeiter im Metallgewerbe; § 6 ABGB; § 7 ABGB
Der OGH nimmt Bezug auf den Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe und erörtert, dass der Verweis auf die "Lohnsätze" des Kollektivvertrags einer anderen Branche als Mindestlohnfeststellung zu interpretieren ist und daher Istlohnerhöhungen anderer Kollektivverträge nicht umfasst.