§ 19c AZG; § 19d AZG; § 1151 ABGB; § 1153 ABGB
Der Autor analysiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser zur rechtlichen Einordnung eines Rahmendienstvertrages, in dem sowohl auf die Festlegung der Lage der Arbeitszeit wie auch des Arbeitsumfangs verzichtet wurde, Stellung nahm und die Zulässigkeit der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung auf Abruf des Dienstgebers prüfte.