Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die geplante Erweiterung des passiven Wahlrechts bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen auf EU- und EWR-Bürger sowie Drittstaatsangehörige.
Rechtsgrundlagen: § 21 Z 2 AKG; § 21 Z 3 AKG; § 53 Abs 1 ArbVG; § 126 Abs 5 ArbVG
Weiterführende Hinweise: Antrag 607/A BlgNR 22.GP